An sich gibt es keine Einschränkungen. Sollte ein körperliches oder geistiges Handicap vorliegen, muss je nach Fall eine Begleitperson anwesend sein. Je nach Maschinentyp muss aus Sicherheitsgründen eine Einweisung erfolgen. Diese befinden sich derzeit noch in der Ausarbeitung (bzgl. Standardisierung unabhängig vom Unterweisenden).