Einschränkungen bei Arbeiten, die zu starkem Lärm, Geruchsbelästigung, schädlichen Dämpfen oder sehr viel Schmutz führen müssen ggf. hingenommen werden. Ebenfalls müssen Arbeiten sicher durchführbar sein. Dem Personal vor Ort ist vorbehalten ggf. Arbeiten zu untersagen, wenn o.g. Gründe entgegenstehen.